Meck-Pomm: Tötung einer Wolfsfähe wegen Hybridisierung

Aktuelle Pressemitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

11.04.2020  

In der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 haben behördliche Bedienstete eine Wolfsfähe bei Schwaan mit einem Gewehr getötet. Die Wolfsfähe hatte sich offenbar mehrfach mit einem Hund gepaart. Daher bestand die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung.  Die Tötung war erforderlich, um eine Hybridisierung abzuwenden. Hybridisierung stellt eine erhebliche Gefährdung der Art Wolf dar.

Vorherige Versuche, die Wölfin zu fangen und mit einem Sender zu versehen, schlugen fehl. Das Tier hielt sich außerhalb der Reichweite eines Betäubungsgewehrs auf. Versuche, das Tier mit einer Falle zu fangen, waren nicht erfolgreich.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigte sich erleichtert, dass es nach erheblichen Anstrengungen nun gelungen ist, die Gefahr einer Hybridisierung abzuwenden.

„Ich betone, dass die Tötung der Wölfin aus Gründen des Artenschutzes notwendig war, auch wenn es mir leidtut, dass diese Wolfsfähe sterben musste. Ich danke den Mitarbeitern des Landkreises für die gute Zusammenarbeit. Der Staat hat sich als handlungsfähig erwiesen, um eine Gefahr für den natürlichen Bestand der streng geschützten Art Wolf zu abzuwenden“, führte der Minister aus.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hatte beim Landrat des Landkreises Rostock einen Antrag auf eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wolfsfähe und die entsprechenden waffenrechtlichen Zulassungen gestellt. Die Ausnahmegenehmigung wurde vom Landrat erteilt.

Die Wölfin wird nun im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht werden, zudem werden Genproben analysiert.