GzSdW stellt Strafanzeige wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

Gegen einen Gastjäger aus Holland, der bei einer Drückjagd in Rädigke/Rabensteineinen Wolf erschossen hat, hat die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Strafanzeige erstattet.

Der Schütze habe in Notwehr gehandelt, weil der Wolf mehrere Stöberhunde angegriffen habe und sich nicht habe vertreiben lassen. Diese Aussagen sind sehr unglaubwürdig. Es ist kaum vorstellbar, dass, entgegen allen Erfahrungen bei zahlreichen Drückjagden in Wolfsgebieten, bei denen häufig Wölfe im Treiben gesehen wurden, ein Wolf gleich mehrere Stöberhunde angegriffen hat. Zudem ist kaum vorstellbar, dass ein Schütze einen Wolf, der mit Hunden kämpft erlegen kann, ohne die Hunde massivst zu gefährden.

Die "Notwehr", die als Grund für die Tötung angegeben wird ist deshalb nicht glaubwürdig und muss gerichtlich überprüft werden, um zu vermeiden, dass in Zukunft weitere Wölfe mit so dubioser Begründung geschossen werden.