GzSdW - Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen den neu eingefügten 45a Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetztes
Am 26.03.2020 hat die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG eingeleitet.