Der Wolf im Bundesnaturschutzgesetz

Presseerklärung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. und des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V.

Rumeltshausen, Embsen, 22.12.2019

Der Bundestag hat am 19. Dezember 2019 mit den Stimmen der großen Koalition neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Ziel ist es, die Rechtssicherheit bei der Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen (Abschuss) von den Verboten des § 44 BNatSchG zu erhöhen und spezifische Regelungen für den Umgang mit dem Wolf zu schaffen, vor allem für den Fall, dass wiederholt Nutztierschäden verursacht wurden.

Die Verbände Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und Freundeskreis freilebender Wölfe halten die Gesetzesänderung für grundsätzlich unnötig und sehen für einige zentrale Änderungen die Notwendigkeit, sie kritisch zu hinterfragen.

Die Änderung der Formulierung in § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1, dass zur Abwendung „ernster“ anstelle „erheblicher Schäden“ eine Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes möglich sein soll erhöht die Klarheit nicht, denn beide Begriffe sind interpretierbar und werden in der Praxis sicher Ursache von gerichtlichen Auseinandersetzungen sein.

Der neu eingefügte § 45a soll die Entnahme von Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere reißen, regeln. Das war aber schon vor der Gesetzesänderung per Ausnahmegenehmigung möglich. Laut der Neuerung dürfte aber nun Wolf für Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass überhaupt klar ist, welches Tier die Schäden verursacht hat. Dr. Peter Blanché, Vorsitzender der GzSdW kritisiert: „Auch wir sehen die Notwendigkeit, dass Wölfe, die mehrfach empfohlene Schutzmaßnahmen überwinden getötet werden. Aber diese Änderung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen. Jeder Abschuss muss als Einzelfallentscheidungen strenge Bedingungen geknüpft sein und darf auch in Zukunft nur als "ultima ratio" vorgesehen werden. Die neue Regelung könnte sogar EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.“

Zu begrüßen ist, dass Weidetierhalter auch in Zukunft ihre Herden ausreichend schützen müssen und eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Nur so lernen Wölfe Nutztiere gar nicht erst als leichte Beute kennen. Uwe Martens, Stellvertretender Vorsitzender des Freundeskreises freilebender Wölfe meint: „Es ist traurig, dass immer noch eine „Lösung“ der Probleme mit dem Wolf in der Erleichterung von Abschüssen gesucht wird, dabei aber weiterhin keine effektiven Anstrengungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Weidtierhalter und des Herdenschutzes gemacht werden, wodurch die Probleme tatsächlich wirksam angegangen werden könnten.“

 

Dr. Peter Blanché                                                                        Uwe Martens

  1. Vorsitzender                                                          Stellvertretender Vorsitzender

Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.                        Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.

 ViSdP und Ansprechpartner für Rückfragen:

Dr. Peter Blanché, Am Holzfeld 5, 85247 Rumeltshausen, Telefon: 0171-8647444, mail: peter.blanche@gzsdw.de