Abschusserlaubnis auch in Niedersachsen
Obwohl schon am 23.01.2019 eine Abschussfreigabe erlassen wurde hat das Umweltministerium Niedersachsen erst gestern, 31.01.2019 dies auf explizite Fragen der Landespressekonferenz bekanntgegeben. Die GzSdW hatte mit Hinweisen die Journalisten auf die Spur gebracht.
Nachdem bei den als Begründung für eine Entnahme nach BNatSchG. § 45 als Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes angegeben Übergriffen in der Mehrzahl der Fälle weder der zu fordernde Mindestschutz gegeben war, im Fall der Übergriffe auf Rinder und Pferde ein Mindestschutz sogar vom Ministerium als „nicht erforderlich“ bezeichnet wird, und die zudem geforderten zumutbaren Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes nach Übergriffen nicht eingesetzt wurden, ist die Entscheidung juristisch sehr zweifelhaft.
Wie der Abschuss durchgeführt werden soll ist ebenfalls unklar, denn eine Unterscheidung zwischen dem Wolfsrüden „GW717m“ und anderen Wölfen im Gebiet kann auf keinen Fall mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat juristischen Rat eingeholt und wird genau wie in Schleswig-Holstein alle Möglichkeiten ergreifen, diese falsche Entscheidung zu korrigieren.
Bitte beachten: Offener Brief einiger Wolfsberater