Presseerklärung der GzSdW zur neuen Wolfverordnung NRW

Presseerklärung der GzSdW zur neuen Wolfverordnung NRW

Am 24.03.2022 hat die Landesregierung NRW eine neue Wolfs-Verordnung für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Umweltministerin Frau Heinen-Esser möchte durch die neue Wolfs-Verordnung „den Umgang mit dem Wolf erleichtern und Konflikte entschärfen“. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe bezweifelt, dass die neue Wolfs-Verordnung diesem Anspruch in der aktuellen Form genügen kann, denn in zentral wichtigen Punkten wurde auf eine klare, eindeutige Formulierung verzichtet. Ob die Wolfsverordnung europarechtskonform ist - auch in Bezug auf den 45a BNatSchG, der die Grundlage diese Verordnung bildet, aber einem EU-Pilotverfahren unterzogen wird - bleibt zweifelhaft.