PE zur Diskussion über Wolfsabschuss Wolf GW2425m in Bayern

Wolfsabschuss ist nicht rechtens

Rumeltshausen, 14.01.2022 - Die Regierung von Oberbayern prüft derzeit den Abschuss eines Wolfs in Oberbayern, der vor allem von der Landwirtschaftsministerin Kanniber vehement gefordert wird. Diese Forderung weist die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. entschieden zurück.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Tötung eines geschützten Wolfs, die nur aufgrund einer Artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Entnahme gemäß BNatSchG möglich ist, bestehen nicht. In allen Fällen, die Nutztiere betroffen haben, waren keine wirksamen Herdenschutzmaßnahmen getroffen worden, obwohl solche durchaus möglich wären. Hier muss auch den Einschätzungen der Weideschutzkommisssion deutlich widersprochen werden. Ungeschützte Nutztiere können aber nicht als Begründung einer Entnahme geltend gemacht werden.

Wenn derart ungeschützte Nutztiere zudem in relativer Nähe zu Hofstellen gehalten werden, wird ein Wolf diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen. Von einer Habituierung und dem Verlust der natürlichen Scheu, mit der Folge einer daraus resultierenden Gefährdung von Menschen, kann mit einer solchen Begründung nicht ausgegangen werden.

Die dem Wolf GW2425m zugeordneten Ereignisse fanden ausnahmslos im Zeitraum vom 13.12.2021 bis 19.12.2021 statt, also innerhalb einer Woche. Seitdem sind gut drei Wochen vergangen, und es gibt keine weiteren bekannten oder dokumentierten Ereignisse. Dies allein zeigt bereits, dass die Ausnahmegenehmigung auch nicht zur Abwehr von weiteren Schäden geeignet und somit auch nicht erforderlich ist. Für die Annahme, dass der Wolf im Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung weiterhin Schäden verursachen wird, gibt es keine Hinweise.

Obwohl schon seit Ende Juni 2021 die Anwesenheit eines Wolfes im Grenzgebiet Traunstein – Rosenheim – Österreich bekannt ist und die beiden Landkreise Traunstein und Rosenheim in die Förderkulisse für den Herdenschutz aufgenommen worden sind, haben die Tierhalter die Möglichkeit, sich wolfsabweisende Zäune vom Freistaat zu 100 Prozent fördern zu lassen, kaum genutzt.  Herdenschutz ist aber nötig, selbst wenn nur sporadisch Wölfe durchwandern und sollte deshalb auch von den staatlichen Stellen, insbesondere der Landwirtschaftsministerin empfohlen werden.

Wolfsabschüsse sind kein Ersatz für Herdenschutz!

ViSdP: Peter Blanché                                                                                                                                 Telefon: 0171-8647444                                                                                                                                e-mail: peter.blanche@gzsdw.de                                                                                                         Webseite: www.gzsdw.de

 

PE zur Diskussion über Wolfsabschuss Wolf GW2425m in Bayern

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