Jagd auf Rodewalder Rüden gestoppt

Das Land Niedersachsen hat die neuerliche Jagd auf den Rodewalder Wolfsrüden wieder gestoppt. Grund ist eine Klage des Freundeskreises frei lebender Wölfe gegen die neuerliche Abschussgenehmigung von „GW717m".

Das Eilverfahren (Az. 5 B 2442/20) ist seit dem 11. September beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg anhängig, bestätigt Gerichtssprecher Karl-Heinz Ahrens. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der die Genehmigung für den Abschuss am 17. Juli ausgestellt hatte, habe gegenüber dem Gericht mitgeteilt, den Wolf während des anhängigen Eilverfahrens nicht abschießen zu lassen. Daher ruhe die Jagd derzeit. Wann die dafür zuständige fünfte Kammer über den Eilantrag entscheiden wird, steht nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht fest.

Über den Antrag der Wolfsfreunde, die ihren Sitz in Siegburg in Nordrhein-Westfalen haben, soll es keine mündliche Verhandlung geben. Das Verfahren soll schriftlich entschieden werden, teilt Karl-Heinz Ahrens weiter mit. Laut der Wolfsfreunde soll der Wolf „schuldlos getötet" werden.

„Laut NLWKN kann der Rüde bei vier verwertbaren DNA-Analysen am Pferderiss ausgeschlossen werden. Dass der Rüde seine Jagdtechnik auf Großvieh auf seinen Nachwuchs übertragen hat, kann somit ebenfalls ausgeschlossen werden", sagt Hendrik Spiess, Pressesprecher des Freundeskreises. Im Bescheid des NLWKN könne ebenfalls der „räumliche und zeitliche Bezug zu dem Riss der Pferde trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben nicht nachgewiesen werden", argumentieren die Wolfsfreunde.

Es seien Wölfe gewesen. Das sei alles, was das niedersächsische Umweltministerium zu der Schadensursache vorgetragen habe. Somit bleibe lediglich ein einzelner Riss, der auf den Rodewalder Wolf mit der Kennung „GW717m" bezogen werden könne. „Der Wolfsrüde konnte bei dem Pferderiss genetisch nicht nachgewiesen werden. Alle früheren Nutztierrisse aus den Jahren zuvor wurden zu Recht mangels nachgewiesener Zuordnung des Wolfes nicht herangezogen", sagt Hendrik Spiess. Deswegen hat der Verein Klage gegen die Abschussgenehmigung eingereicht.

Es ist die zweite Jagd auf den Rodewalder Rüden. Ein Tierfänger war im vergangenen Jahr erfolglos, deswegen hatte das Umweltministerium die Jagd auf den Wolf am 31. März dieses Jahres nach 14 Monaten eingestellt.

Quelle: "Die Harke"