GzSdW stellt Eilantrag und klagt gegen Abschussverfügung in Niedersachsen

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Eilantrag und Klage gegen den Abschuss von Wölfen aus den Rudeln „Schiffdorf" und „Garlstedt" eingereicht. Die Legitimierung von Abschüssen einer nicht weiter individualisierten Anzahl von Wölfen aus den beiden Rudeln, deren Umsetzung im Extremfall zur Auslöschung der beiden Rudel führen kann, ist nicht mit EU-Recht vereinbar.

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