Bayern: Wolfs-Entnahme genehmigt

Die Regierung von Oberbayern hat die Entnahme von Wolf GW2425m zulassen. Darüber hat sie in einer Presseerklärung am 14.01.2022 informiert. Die GzSdW plant dagegen zu klagen.

Die PE im Wortlaut:

Wolfs-Entnahme genehmigt

Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zulassen. Genanalysen haben bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung bzw. Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht hat. Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kommt in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt.

Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Die näheren Einzelheiten und Maßgaben wird die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am 17. Januar bekannt gegeben wird. 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 4 vom 14.01.2022 Regierung von Oberbayern