Aktueller Stand Wölfe in Bayern

Das Wildtiermanagement am LfU Bayern informiert zum Jahresende über die Entwicklung der Wolfsvorkommen in Bayern und weist auf Änderungen in der Förderkulisse („Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“) zum Jahreswechsel hin.

Reproduktion in den bestehenden Wolfsterritorien
Im Veldensteiner Forst hat es das dritte Jahr in Folge Wolfsnachwuchs gegeben. Hier sind bisher 4 Welpen bestätigt. Auch im Nationalpark Bayerischer Wald (Nationalpark Bayerischer Wald Süd) wurde eine Fähe mit Gesäuge nachgewiesen. Auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr sowie in der bayerischen Rhön wurden nur die bereits bekannten weiblichen Einzeltiere nachgewiesen.

Vier neue Wolfsterritorien
In diesem Jahr wurden vier weitere Wolfsterritorien nachgewiesen:

Nationalpark Bayerischer Wald Nord
Anhand genetischer Untersuchungen hat sich gezeigt, dass es im Nationalpark Bayerischer Wald inzwischen ein zweites Rudel gibt, das sich wie das Rudel in Süden des Nationalparks größtenteils auf tschechischer Seite aufhält. Ein weiblicher Nachkomme des Rudels Nationalpark Bayerischer Wald Süd hat sich mit einem zugewanderten Rüden verpaart. Im neuen Rudel Nationalpark Bayerischer Wald Nord wurde bisher ein Welpe genetisch nachgewiesen.

Mantler Forst
Im östlich an die beiden zentralen Wolfsterritorien Veldensteiner Forst und Truppenübungsplatz Grafenwöhr angrenzenden Manteler Forst hat ein Nachkomme aus dem Veldensteiner Forst mit einer sächsischen Wölfin Nachwuchs bekommen. Anhand von Bildern konnten 5 Welpen nachgewiesen werden. Zwei Welpen wurden darüber hinaus genetisch identifiziert.

Truppenübungsplatz Hohenfels
Auf dem Truppenübungsplatz Hohenfels hat sich erneut ein Wolf niedergelassen. Es handelt sich dabei um einen Rüden aus dem Parchener Rudel in Sachsen-Anhalt.

Allgäuer Alpen
Bei dem im Grenzgebiet Oberallgäu-Vorarlberg sesshaft gewordenen Tier handelt es sich um denselben Wolfsrüden, der bereits im Sommer 2018 in diesem Gebiet nachgewiesen wurde.

Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW)
Im April 2020 ist die „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ (FöRIHW) in Kraft getreten. Die Zuwendungen im Rahmen dieses Förderprogramms gelten ausschließlich in den vom LfU veröffentlichten Förderkulissen. Es gibt eine Förderkulisse für Zäune sowie eine für Herdenschutzhunde. Die Karte mit den Förderkulissen und weitere Informationen zur Herdenschutzförderung finden Sie hier Förderrichtlinie 'Investition Herdenschutz Wolf' (FöRIHW) - LfU Bayern.

Jahresfrist läuft in den „Wolfsgebieten im Sinne des Schadensausgleichs“
Um das Zentrum der Wolfsterritorien werden in der Regel sogenannte „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ ausgewiesen. Um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können, müssen in diesen Gebieten innerhalb eines Jahres angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen („Grundschutz“) ergriffen werden. Wenn Sie in die oben verlinkte Karte klicken und anschließend im Dropdown-Menü die Ebene "Wolfsgebiet i.S.d. Schadensausgleich" auswählen, wird das Datum, an dem diese Jahresfrist im ausgewählten Gebiet ausläuft, angezeigt. In Gemeinden außerhalb dieser Gebiete sind die Ausgleichszahlungen nicht an vorherige Prävention gebunden.

Weitere für die Förderkulisse relevante Wolfsereignisse 2020
Das LfU erweitert die Förderkulissen, wenn es in Gebieten außerhalb der bestehenden Wolfsgebiete zu Nutztierrissen oder vermehrten Anzeichen für eine Wolfspräsenz oder Paarbildung kommt. Derzeit enthält die Förderkulisse acht solcher "Ereignisgebiete", von denen einige für das Jahr 2021 übernommen werden, während andere entfallen.

In der ab 2021 gültigen Förderkulisse bleiben die folgenden Ereignisgebiete bestehen:

Eichstätt
Aus dem Landkreis Eichstätt gibt es seit Mai mehrere Fotofallenbilder, von denen zwei als sicherer Nachweis eingestuft werden konnten. Der letzte Nachweis ist eine Losungsprobe vom 18.10.2020, anhand derer ein weiblicher Nachkomme aus dem Veldensteiner Forst nachgewiesen werden konnte.

Chiemgau
Im südlichen Landkreis Traunstein wurde im Juli 2020 erstmalig ein Wolf aus der dinarischen Population im Grenzgebiet sowohl auf deutscher als auch auf österreichischer Seite mehrfach nachgewiesen. Der letzte Nachweis von deutscher Seite ist ein Foto vom 10. Oktober 2020.

Odenwald
Dieses Ereignisgebiet beruht auf grenznahen Wolfsnachweisen in der Gemeinde Mudau (Baden-Württemberg). Der letzte Nachweis aus diesem Gebiet stammt vom 05.12.2020. Eine Auflistung aller Nachweise finden Sie hier. Auf bayerischer Seite wurde das Tier bislang nicht nachgewiesen.

Die vier folgenden Gebiete sind keine Ereignisgebiete mehr:

  • Der in den Landkreisen Aichach-Friedberg und Ostallgäu nachgewiesene und für Nutztierrisse verantwortliche Wolfsrüde ist inzwischen nach Österreich abgewandert.
  • Ebenfalls abgewandert (nach Baden-Württemberg) ist der im Landkreis Freising anhand eines Nutztierrisses nachgewiesene Wolfsrüde.
  • Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erfolgte der letzte Wolfsnachweis am 23.07.2020. Hier liegen uns keine Anhaltspunkte für einen Verbleib des Tieres im Gebiet vor.
  • Auch aus dem Oberpfälzer Wald haben uns im aktuellen Monitoringjahr keine Hin- oder Nachweise mehr erreicht.

Da in diesen vier Gebieten keine Wolfsanwesenheit mehr angenommen wird, fallen die zugehörigen bisherigen Ereignisgebiete aus der Förderkulisse. Der Grund für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist hier nicht mehr gegeben.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Referat 53: Landschaftspflege, Wildtiermanagement