2. Wolf im Wolfsgebiet schermbeck (NRW)?

Wolfsnachweis im Kreis Kleve

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck.

Am 27. Februar 2020 gelang es einer Beobachterin, Aufnahmen eines Wolfes in Rees (Kreis Kleve) zu machen.

Über die Identität und den Verbleib der Tiere ist nichts bekannt. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass es sich hierbei um die im Wolfsgebiet Schermbeck ortstreue Wölfin GW954f gehandelt hat.

Die Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft https://www.dbb-wolf.de.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw