Illegale Tötung eines Wolfs in Niedersachsen: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. stellt Strafanzeige

Pressemeldung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.

Nach erneuter illegaler Tötung eines Wolfs in Niedersachsen: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2000.- € aus.

Am Vormittag des 25. August wurde der Polizei Lüneburg auf einem Rübenfeld an der Landstraße 222 bei Dahlem ein toter Wolf gemeldet. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, wahrscheinlich ausgewachsen. Es besteht der Verdacht, dass es sich um den Vaterrüden des ortsansässigen Rudels handeln könnte.

Der Kadaver wurde für forensische Untersuchungen an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Dort stellte das IZW bei dem toten Wolf fest, dass er entgegen erster Vermutungen nicht überfahren wurde, sondern einer tödlichen Schussverletzung durch ein Teilmantelgeschoss erlegen ist. Dieser Wolf ist damit schon der dritte illegal erlegte Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. verurteilt die Tat auf das Schärfste und hat deshalb Anzeige gegen Unbekannt gestellt, sowie eine Belohnung in Höhe von 2000,00 € für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen ausgesetzt.

Die illegale Tötung stellt die zweit häufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen dar. Leider wurde bisher deutschlandweit bei der Aufklärung derartiger Straftaten keine Erfolge erzielt. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe verlangt, dass die Ermittlungsbehörden geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Täter zu finden, damit das zuständige Gericht den Schützen seiner gerechten Strafe zuführt. Wer einen Wolf vorsätzlich tötet, kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

 ViSdP und Kontakt für Rückfragen: Dr. Peter Blanché

Telefon: 0171-8647444

e-mail: peter.blanche@gzsdw.de

PM GzSdW

Download PM Wolfsabschuss NIedersachsen (PDF, 97,9 Kbyte)