Bayern: Wolfnachweis im Landkreis Oberallgäu

Ende Juli und Anfang August wurden im Landkreis Oberallgäu (Burgberg; Wertach) mehrere
Kälber tot aufgefunden. Zur weiteren Abklärung beauftragte das Landesamt für Umwelt (LfU) die
genetische Analyse gesicherter Speichelspuren am nationalen Referenzlabor. Die nun vorliegenden
Untersuchungsergebnisse dieser Fälle bestätigen einen Wolf. Derzeit laufende Analysen sollen weitere
Erkenntnisse zu Geschlecht und Herkunft liefern. Behörden, Interessenverbände und Vertreter von
Nutztierhaltern werden informiert. Im Fall eines Wolfsrisses erhält der Nutztierhalter eine
Entschädigung durch den Ausgleichsfonds Große Beutegreifer. Die Auszahlung der entsprechenden
Entschädigungssumme wird vorbereitet. Claus Kumutat, Präsident des LfU: "Wir nehmen die
aktuelle Situation sehr ernst. Die betroffenen Landwirte vor Ort werden zügig und unbürokratisch
entschädigt. Außerdem werden wir den Runden Tisch vor Ort erneut einberufen, um gemeinsam über
das weitere Vorgehen zu diskutieren. Dabei werden wir klären, wie wir die Landwirte in der Region
schnell unterstützen können. Die Landwirte werden dazu einen festen Ansprechpartner zur Verfügung
gestellt bekommen." Bereits am 14.8.2018 hat das LfU gemeinsam mit der Landwirtschaftsverwaltung
und dem zuständigen Landratsamt einen Runden Tisch durchgeführt. Derzeit ist nicht geklärt, ob sich
der Wolf weiterhin in der Region aufhält oder bereits weitergezogen ist. Auf der Suche nach einem
eigenen Territorium können sie täglich 50 bis 70 km oder mehr und insgesamt sehr weite Strecken
zurücklegen.

Die Staatsregierung wird heute den Entwurf des Bayerischen Aktionsplans Wolf an die Verbände
übermitteln. Als nächster Schritt wird der Entwurf des Aktionsplans Wolf in der Arbeitsgruppe
Wildtiermanagement/Große Beutegreifer, der die Nutzer- und Umweltverbände angehören, beraten
werden. Die Verbände werden hierzu zeitnah eingeladen. Der Aktionsplan soll noch in diesem Jahr
durch die Staatsregierung in Kraft gesetzt werden. Der Aktionsplan stellt klar, dass beim Umgang mit
dem Wolf in Bayern zwei Dinge im Mittelpunkt stehen:
1. Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität.
2. Die Staatsregierung bekennt sich zur Weidetierhaltung in Bayern. Die Weidetierhaltung muss auch
bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.


In Gebieten mit standorttreuen Wölfen setzt der Aktionsplan auf vorbeugende Maßnahmen wie
beispielsweise Herdenschutzzäune. Ein Sonderfall sind unter anderem die Alm- und Alpflächen in
Bayern: Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in
welchen Weidegebieten Präventionsmaßnahmen möglich sind oder nicht. Im letzteren Fall kommt eine
Entnahme des Wolfs in Einklang mit dem Artenschutzrecht auch ohne vorangegangene
Herdenschutzmaßnahmen in Betracht.

Link zur PM Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 16.08.2018 http://www.comet.bayern.de/webservice/pdf/lfu_presse/pdf_pressemeldung.php?ID=A%2Bs3RgSTi2Q297D5Z%2BGVxg%3D%3D