Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von GW717 zum 7. mal verlängert!

Die am 23.01.2019 erteilte und am 28.02.2019, am 28.03.2019, am 29.04.2019, am 29.05.2019, am 27.06.2019 sowie am 31.07.2019 geänderte befristete Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale Entnahme des Wolfsrüden GW717m konnte noch nicht umgesetzt werden.

Begründung des UM Niedersachsen:
An dem Sachverhalt, der die Entscheidung über die letale Entnahme des Wolfsrüden GW717m trägt, hat sich nichts geändert. Dieser Sachverhalt, dem Rissereignisse auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden im Territorium des Rodewalder Rudels (Landkreise Nienburg und Heidekreis sowie Region Hannover) zugrunde liegen, rechtfertigt die Zulassung einer Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot für das Individuum GW717m zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden. Dies ist gerichtlich im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz bestätigt worden. Sowohl der erstinstanzliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az: 5 B 472/19)1 als auch der zweitinstanzliche Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 4 ME 48/19)2 kommen zu dem Ergebnis, dass nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage alles dafür spricht, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme des Wolfsrüden GW717m rechtmäßig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Wolfsrüde seine Fähigkeit, zum Selbstschutz befähigte Rinder anzugreifen und zu reißen, beibehalten hat, und es ist zu erwarten, dass er diese Fähigkeit weiter verfeinert und an andere Tiere des Rudels weitergibt. Die im Genehmigungsbescheid vom 23.01.2019 getroffene Schadensprognose hat weiter Bestand. Um die Entnahme weiter umsetzen zu können, wird die Genehmigung bis zum 30.09.2019 verlängert. Mit der Befristung wird sichergestellt, dass nach einem überschaubaren Zeitraum vor einer weiteren Fortführung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erneut geprüft werden.

Kurzkommentar der GzsdW:
Das Vorgehen des UM Niedersachsen ist völlig unverständlich. Unabhängig davon, dass die Grundannahme für die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss (Bei Rindern ist die Herde der Schutz)  wissenschaftlich nicht belegt ist und wegen einer KLage der GzSdW noch gerichtlich noch überprüft werden muss wurden in den vergangenen Monaten keine vergleichbaren Schadensfälle im Gebiet des Rodewalder Rudels festgestellt. Der Herdenschutz wurde an vielen Stellen verbessert, ein schlüssiger Beweis, dass nicht der Abschuss eines Wolfes sondern die Einrichtung und Förderung von effizienten Herdenschutzmaßnahmen sinnvolle Maßnahmen sind.